Bundesnotbremse - Regeln für Schul-und Kitabetrieb
Werte Eltern,
sicher haben Sie in den letzten Tagen die Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates verfolgt.
Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetztes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über einer Inzidenz 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb. Davon betroffen- Nordsachsen!
Für alle Kinder deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind, bieten wir ab
Montag, den 26.04.2021,
eine
Notbetreuung
an.
Die in der Einrichtung bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.
Liebe Eltern,
auf dieser Seite finden Sie im Download nochmals das entsprechende Formular.
Wir alle hoffen darauf, dass wir uns bald alle wiedersehen!
Euer Kita Team